...steht für uns im Mittelpunkt, denn es ist entscheidend für die innere und äußere Zufriedenheit. Deshalb achten wir seit vielen Jahren auf einen für unsere Branche ungewöhnlich hohen Personalschlüssel. Alle Beteiligten profitieren davon, sich jederzeit intern fachlich austauschen zu können. So wird nicht nur sicherer eine zutreffende Lösung gefunden, sondern dies auch noch zeitnah – und das ist etwas, was auch zur Qualität unserer Dienstleistung gehört. Dass dies auch für unser Team einer der wichtigsten Aspekte ist, zeigt die marginale Fluktuation in unserem Team. Mandanten und Mitarbeiter schätzen es, wenn man sich über Jahre gegenseitig kennt.
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...sind in verschiedensten Branchen und Rechtsformen tätig. Auch wenn sich die unterschiedlichen Branchen in den steuerlichen Fragestellungen oft nur geringfügig unterscheiden, ist eine über viele Jahre ausgebaute Branchenerfahrung in der täglichen Beratung oft hilfreich. Bei uns sind zum Beispiel Freiberufler wie Heilberufe oder Beratungsunternehmen sowie Agenturen oder Handwerksunternehmen häufig vertretene Berufszweige.
Seit bald 25 Jahren ist die steuerliche Gestaltungsberatung von Abfindungssituationen eines unserer Steckenpferde. Von der anfänglichen Beratung zur Aufhebungsvereinbarung bis zur Steuererklärung des Abfindungsjahres betreuen wir jährlich mehrere hundert Menschen und zählen in der Steuerbranche zu den absoluten Spezialisten dieser „Once in a life-time“-Situation. Unsere individuelle Beratung, die an Ihre Lebenssituation angepasst ist und oft erstaunlich hohe Steuerentlastungen beschert, schätzen unsere Mandanten sehr.
Unternehmen verschiedenster Größenordnung beraten wir von der Existenzgründung bis zur Nachfolgeplanung. Im laufenden Geschäft entlasten wir unsere Unternehmer-Mandanten durch ein verlässliches Rechnungswesen, die Erstellung von Jahresabschlüssen und betrieblichen Steuererklärungen und eine individuelle Steuerplanung und- gestaltung. Die Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen gehört selbstverständlich auch zu unserem Leistungsspektrum.
In vielen privaten Bereichen lassen sich oft mehr Steuern sparen als man denkt. Ob Student, Angestellter, Vermieter, Beamter oder Rentner, wir erstellen Ihre private Steuererklärung, beleuchten, analysieren und strukturieren Ihre persönliche Finanzsituation und beraten Sie beispielsweise zur Vermögenssicherung, Immobilienanlagen oder im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge.
Angepasst an Ihre Wünsche bieten wir die digitale als auch die analoge Zusammenarbeit an. Mit unserem Softwarepartner DATEV stellen wir Lösungen bereit, die für den digitalen Datentransfer für Unternehmen und Privatpersonen geeignet sind. Für die Verarbeitung Ihrer Papierbelege bieten wir Ihnen individuelle Inhouse-Lösungen. Egal wie, wir halten Ihnen den Rücken frei!
Finden Sie hier aktuelle Informationen zu steuerlichen und wirtschaftlichen Themen für Unternehmen und Privatpersonen.
Mit dem Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 hat der Steuergesetzgeber die für die Buchführungspflicht maßgebliche Umsatzgrenze ab dem 31. Dezember 2023 von 600.000 EUR auf 800.000 EUR ...
Ein zivilrechtlich unwirksames Testament kann unter bestimmten Voraussetzungen erbschaftsteuerlich anerkannt werden. Liegen diese Voraussetzungen eindeutig vor, ist die Finanzverwaltung in der Regel bereit, den Erwerb ...
Durch das Wachstumschancengesetz werden, ab Besteuerungszeitraum 2024, alle Kleinunternehmer von der Abgabe von jährlichen Umsatzsteuererklärungen befreit. Kleinunternehmer ist, wer die Umsatzgrenze von 22.000 EUR im ...
Wurde die Energiepreispauschale im Jahr 2022 nicht durch den Arbeitgeber ausgezahlt, so kann sich der Arbeitnehmer die Energiepreispauschale nur durch die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2022 vom ...
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Jahr 2024 beträgt 4.260 EUR für das erste Kind. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag ...
Bereitschaftsdienste bei Ärzten, Krankenschwestern, Feuerwehrleuten oder auch der Polizei sind keine Seltenheit. Oft werden bei dem betroffenen Personenkreis außerhalb der regulären Arbeitszeit zus ...
Im Juni startet eine neue Bezahl-App von 16 europäischen Banken. In Deutschland gehören Sparkassen, Volksbanken und Deutsche Bank dazu. Dahinter steht die European Payments ...
Der Begünstigungszeitraum des § 35b Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) beginnt mit Entstehung der Erbschaftsteuer (§ 9 Erbschaftsteuergesetz – ErbStG), also regelmäßig mit dem Tod des Erblassers. Dies stellt ...
Vor dem Hintergrund der Änderungen durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz und das Wachstumschancengesetz hat das BMF zur lohnsteuerlichen Behandlung der Überlassung bzw. Übertragung von Vermögensbeteiligungen Stellung ...
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschlüssen vom 27. Mai 2024 in zwei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu den Bewertungsregelungen des neuen Grundsteuer- und Bewertungsrechts entschieden ...