Ihre Steuer-Pragmatiker in Köln

Wir, das Team der Kanzlei Runte & Partner, sitzen im Herzen Kölns zwischen der Handwerkskammer und der Kunsthochschule für Medien. Unsere Mandanten schätzen unsere pragmatische, effiziente und ehrliche Beratung und wissen, dass es bei uns ausschließlich echte und zielorientierte Lösungen gibt! Besondere Praxiserfahrung haben wir in der steuerlichen Beratung rund um Ihre Abfindung.

Wir freuen uns auf Ihren Kontakt

Diplom-Kaufmann
Lutz Runte
Steuerberater

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Diplom-Kaufmann
Frank Dresbach
Steuerberater

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Diplom-Kauffrau
Simone Henning
Steuerberaterin

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Diplom-Kaufmann
Niclas Müller
Steuerberater

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Unser Team

...steht für uns im Mittelpunkt, denn es ist entscheidend für die innere und äußere Zufriedenheit. Deshalb achten wir seit vielen Jahren auf einen für unsere Branche ungewöhnlich hohen Personalschlüssel. Alle Beteiligten profitieren davon, sich jederzeit intern fachlich austauschen zu können. So wird nicht nur sicherer eine zutreffende Lösung gefunden, sondern dies auch noch zeitnah – und das ist etwas, was auch zur Qualität unserer Dienstleistung gehört. Dass dies auch für unser Team einer der wichtigsten Aspekte ist, zeigt die marginale Fluktuation in unserem Team. Mandanten und Mitarbeiter schätzen es, wenn man sich über Jahre gegenseitig kennt.

Werden Sie Teil unseres Teams!

Unsere Mandanten

Unsere Mandanten

...sind in verschiedensten Branchen und Rechtsformen tätig. Auch wenn sich die unterschiedlichen Branchen in den steuerlichen Fragestellungen oft nur geringfügig unterscheiden, ist eine über viele Jahre ausgebaute Branchenerfahrung in der täglichen Beratung oft hilfreich. Bei uns sind zum Beispiel Freiberufler wie Heilberufe oder Beratungsunternehmen sowie Agenturen oder Handwerksunternehmen häufig vertretene Berufszweige.

Pragmatische Steuerlösungen im Bereich…

Abfindungsberatung

Seit bald 25 Jahren ist die steuerliche Gestaltungsberatung von Abfindungssituationen eines unserer Steckenpferde. Von der anfänglichen Beratung zur Aufhebungsvereinbarung bis zur Steuererklärung des Abfindungsjahres betreuen wir jährlich mehrere hundert Menschen und zählen in der Steuerbranche zu den absoluten Spezialisten dieser „Once in a life-time“-Situation. Unsere individuelle Beratung, die an Ihre Lebenssituation angepasst ist und oft erstaunlich hohe Steuerentlastungen beschert, schätzen unsere Mandanten sehr.

Unternehmen

Unternehmen verschiedenster Größenordnung beraten wir von der Existenzgründung bis zur Nachfolgeplanung. Im laufenden Geschäft entlasten wir unsere Unternehmer-Mandanten durch ein verlässliches Rechnungswesen, die Erstellung von Jahresabschlüssen und betrieblichen Steuererklärungen und eine individuelle Steuerplanung und- gestaltung. Die Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen gehört selbstverständlich auch zu unserem Leistungsspektrum.

Privatpersonen

In vielen privaten Bereichen lassen sich oft mehr Steuern sparen als man denkt. Ob Student, Angestellter, Vermieter, Beamter oder Rentner, wir erstellen Ihre private Steuererklärung, beleuchten, analysieren und strukturieren Ihre persönliche Finanzsituation und beraten Sie beispielsweise zur Vermögenssicherung, Immobilienanlagen oder im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge.

Analog & Digital

Angepasst an Ihre Wünsche bieten wir die digitale als auch die analoge Zusammenarbeit an. Mit unserem Softwarepartner DATEV stellen wir Lösungen bereit, die für den digitalen Datentransfer für Unternehmen und Privatpersonen geeignet sind. Für die Verarbeitung Ihrer Papierbelege bieten wir Ihnen individuelle Inhouse-Lösungen. Egal wie, wir halten Ihnen den Rücken frei!

Unser Steuerblog

Finden Sie hier aktuelle Informationen zu steuerlichen und wirtschaftlichen Themen für Unternehmen und Privatpersonen.

20.10.2024 | Für Sparer und Kapitalanleger

Zinsklauseln in Sparverträgen rechts-widrig So ...

Bei vielen Prämiensparverträgen und Riester-Banksparplänen haben Banken eine unzulässige Klausel in die Verträge geschrieben. Wer so einen Vertrag hat, kann ...

14.10.2024 | Für Unternehmer

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09.10.2024 | Für Heilberufe

Ärztlicher Bereitschaftsdienst - Befreiung von ...

Mitte Juli 2024 haben sich die KBV, die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS ...

08.10.2024 | Für Unternehmer

Nachträgliche Betriebsausgaben nach Betriebsübergabe möglich

Die betriebliche Veranlassung von Ausgaben (wie auch von Einnahmen) endet grundsätzlich nicht mit der Beendigung des Betriebs. Nachträgliche Betriebsausgaben umfassen Aufwendungen, die nach ...

26.09.2024 | Für Sparer und Kapitalanleger

Geldmarkt statt Tages- oder Festgeld

Wer Geld sicher anlegen oder es kurzfristig parken will, nutzt meist ein Tagesgeld- oder Festgeldkonto. Eine Alternative dazu ist der Geldmarkt. Er bietet einige Vorteile ...

24.09.2024 | Einkommensteuer und persönliche Vorsorge

Aufzeichnungspflichten bei häuslichem Arbeitszimmer

Das Hessische Finanzgericht hat entschieden, dass eine reine Belegsammlung mit Aufaddieren der Positionen nach Abschluss des Veranlagungszeitraums der Aufzeichnungspflicht für die Gewinnermittlung durch Einnahmen ...

21.09.2024 | Für Unternehmer

Unterschied zwischen Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen

Bei Gutscheinen ist danach zu unterscheiden, ob damit eine hinreichend bezeichnete Ware eingekauft werden kann (= Einzweck) oder ob der Gutschein dazu berechtigt, ihn bei einem ...

27.08.2024 | Für Unternehmer

Buchführungspflicht

Mit dem Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 hat der Steuergesetzgeber die für die Buchführungspflicht maßgebliche Umsatzgrenze ab dem 31. Dezember 2023 von 600.000 EUR auf 800.000 EUR ...

26.08.2024 | Für Unternehmer

Wann müssen Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung ...

Durch das Wachstumschancengesetz werden, ab Besteuerungszeitraum 2024, alle Kleinunternehmer von der Abgabe von jährlichen Umsatzsteuererklärungen befreit. Kleinunternehmer ist, wer die Umsatzgrenze von 22.000 EUR im ...

21.08.2024 | Für Unternehmer

Erbschaftsteuer Nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen

Der Bundesfinanzhof (BFH) stellte mit Urteil vom 28. Februar 2024 (II R 27/21) klar, dass ein Parkhaus in der Erbschaftsteuer nicht begünstigt ist. Der Erblasser hatte das ...