Die Ärztekammer Hessen appelliert an die Arztpraxen, beim elektronischen Rezept (E-Rezept) die Komfortsignatur der Praxisverwaltungssysteme (PVS) zu nutzen.
Erst durch die elektronische Signatur wird das Rezept erstellt. Wird seitens des Arztes eine Stapelsignatur verwendet und diese nur ein oder zweimal täglich erstellt, hat der Patient unmittelbar nach dem Arztbesuch unter Umständen kein abrufbares Rezept zur Vorlage in der Apotheke. Die Komfortsignatur der PVS mache dagegen eine umgehende Signatur des Rezeptes möglich.
Die Ärztekammer ruft den Gesetzgeber auf, die Hersteller von PVS-Systemen dazu zu verpflichten, die Voraussetzungen für einen reibungslosen Einsatz des E-Rezepts zu schaffen.
Der Aufwand in den Praxen ist durch das E-Rezept stark gestiegen. Unverständnis äußert die Ärztekammer auch darüber, dass die Krankenkassen gesetzlich Krankenversicherten nicht über das seit Beginn des Jahres verpflichtende E-Rezept informiert hätten.
Quelle: aerzteblatt.de