...steht für uns im Mittelpunkt, denn es ist entscheidend für die innere und äußere Zufriedenheit. Deshalb achten wir seit vielen Jahren auf einen für unsere Branche ungewöhnlich hohen Personalschlüssel. Alle Beteiligten profitieren davon, sich jederzeit intern fachlich austauschen zu können. So wird nicht nur sicherer eine zutreffende Lösung gefunden, sondern dies auch noch zeitnah – und das ist etwas, was auch zur Qualität unserer Dienstleistung gehört. Dass dies auch für unser Team einer der wichtigsten Aspekte ist, zeigt die marginale Fluktuation in unserem Team. Mandanten und Mitarbeiter schätzen es, wenn man sich über Jahre gegenseitig kennt.
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...sind in verschiedensten Branchen und Rechtsformen tätig. Auch wenn sich die unterschiedlichen Branchen in den steuerlichen Fragestellungen oft nur geringfügig unterscheiden, ist eine über viele Jahre ausgebaute Branchenerfahrung in der täglichen Beratung oft hilfreich. Bei uns sind zum Beispiel Freiberufler wie Heilberufe oder Beratungsunternehmen sowie Agenturen oder Handwerksunternehmen häufig vertretene Berufszweige.
Seit bald 25 Jahren ist die steuerliche Gestaltungsberatung von Abfindungssituationen eines unserer Steckenpferde. Von der anfänglichen Beratung zur Aufhebungsvereinbarung bis zur Steuererklärung des Abfindungsjahres betreuen wir jährlich mehrere hundert Menschen und zählen in der Steuerbranche zu den absoluten Spezialisten dieser „Once in a life-time“-Situation. Unsere individuelle Beratung, die an Ihre Lebenssituation angepasst ist und oft erstaunlich hohe Steuerentlastungen beschert, schätzen unsere Mandanten sehr.
Unternehmen verschiedenster Größenordnung beraten wir von der Existenzgründung bis zur Nachfolgeplanung. Im laufenden Geschäft entlasten wir unsere Unternehmer-Mandanten durch ein verlässliches Rechnungswesen, die Erstellung von Jahresabschlüssen und betrieblichen Steuererklärungen und eine individuelle Steuerplanung und- gestaltung. Die Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen gehört selbstverständlich auch zu unserem Leistungsspektrum.
In vielen privaten Bereichen lassen sich oft mehr Steuern sparen als man denkt. Ob Student, Angestellter, Vermieter, Beamter oder Rentner, wir erstellen Ihre private Steuererklärung, beleuchten, analysieren und strukturieren Ihre persönliche Finanzsituation und beraten Sie beispielsweise zur Vermögenssicherung, Immobilienanlagen oder im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge.
Angepasst an Ihre Wünsche bieten wir die digitale als auch die analoge Zusammenarbeit an. Mit unserem Softwarepartner DATEV stellen wir Lösungen bereit, die für den digitalen Datentransfer für Unternehmen und Privatpersonen geeignet sind. Für die Verarbeitung Ihrer Papierbelege bieten wir Ihnen individuelle Inhouse-Lösungen. Egal wie, wir halten Ihnen den Rücken frei!
Finden Sie hier aktuelle Informationen zu steuerlichen und wirtschaftlichen Themen für Unternehmen und Privatpersonen.
Nullsteuersatz bei bestimmten Photovoltaikanlagen Der reduzierte Steuersatz oder auch Nullsteuersatz beim Kauf von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern wird dauerhaft gültig sein, wie der Bundesverband Solarwirtschaft ...
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat festgestellt, wird eine Verdienstausfallentschädigung nach der sogenannten modifizierten Nettolohnmethode (Berechnungsmethode) vereinbart mit der Folge, dass die auf die Entsch ...
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass der Begriff „Wohnung“ in einem Kaufvertrag nicht als Beschaffenheitsgarantie gesehen werden kann. Im vorliegenden Fall kaufte die Klägerin ...
Das Sozialgericht (SG) Marburg hat entschieden, dass kassenärztliche Vereinigungen (KV) Einschränkungen in ihren Fördervorgaben hinsichtlich der Förderfähigkeit einer zweiten Weiterbildung ...
Verbraucherschutz: Eine Verpflichtung des Verbrauchers, überhöhte zinsunabhängige Kreditkosten zu zahlen, kann eine missbräuchliche Klausel darstellen. Der Europäische Gerichtshof weist darauf hin ...
Mit Schreiben vom 21. November 2023 hat das Bundesministerium für Finanzen die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste ...
Die Sachbezugswerte ab dem Kalenderjahr 2024 sind durch die 14. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 27. November 2023 (BGBl. I Nummer 328) festgesetzt worden: https://www.tinyurl.com ...
Wer einen größeren Geldbetrag verschenkt oder geschenkt bekommt, muss dieses Geschenk innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt melden. Die Grenze, ab der Sie dem ...
Im vorliegenden Fall hatten die Kläger geänderte Umsatzsteuerbescheide nach einem langjährigen Rechtsstreit erhalten. Mit den Bescheiden wurde die Umsatzsteuer um insgesamt 321.774 EUR ...
Lohnsteuer, Umsatzsteuer: 10.01.2024 (15.01.2024) Fälligkeit der Beiträge zur Sozialversicherung: 25.01.2024 (Beitragsnachweis) 29.01.2024 (Beitragszahlung)* Zur Wahrung der Frist muss der Beitragsnachweis am Vortag bis spätestens 24.00 Uhr eingereicht ...